Das Beitragssatzsicherungsgesetz("Vorschaltgesetz")und seine Auswirkungen auf unsere Apotheke
Ende Dezember 2002 wurde von der Bundesregierung das sogenannte Vorschaltgesetz verabschiedet, um die gesetzlichen Krankenkassen von Kosten zu entlasten. Hersteller, Großhändler und vor allem Apotheken werden gezwungen, den gesetzlichen Krankenkassen erhebliche Rabatte einzuräumen. Da die Apotheken den größten Teil ihrer Einnahmen mit der Einlösung von "Kassenrezepten" erwirtschaften, führt diese Maßnahme zu drastischen Einbußen für alle Apotheken. Wir, die Apotheke zu den 3 Rosen, werden darauf nicht mit dem Abbau von Arbeitsplätzen reagieren, sondern mit Arbeitszeit-Verkürzungen aller Mitarbeiter. Für Sie, unsere Kunden, ändern sich dadurch die Öffnungszeiten geringfügig! Wir haben ab 02.01.2003 wie folgt geöffnet:
Zur Druckversion unserer neuen Öffnungszeiten Wir bitten um Ihr Verständnis und werden uns bemühen, Sie mit der gewohnten Sorgfalt zu beraten und zügig mit Arzneimitteln zu versorgen. |